Seebadstraße 1 • A-5310 Mondsee
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Verleih­bedingungen

Für die Vermietung von Mietsachen aus dem Bootsverleih-Programm gelten die nachfolgenden Bedingungen. Die Bedingungen sind nicht nur Bestandteil einer Vereinbarung mit dem Mieter, sie gelten zugleich für sämtliche späteren Vereinbarungen mit dem Mieter, ohne dass es einer zusätzlichen Erklärung bedarf.

Das Mindestalter für die Miete eines Bootes beträgt 14 Jahre. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur im Beisein einer erwachsenen Aufsichtsperson ins Boot.

NICHT ERLAUBT: Schaukeln während der Fahrt sowie das Wechseln zwischen den Booten. Ruder in Elektrobooten dürfen nur in Notfällen verwendet werden. Kollisionen sind unbedingt zu vermeiden

Die Benützung der Boote und das Befahren der Wasserfläche Mondsee erfolgt auf eigene Gefahr. Hineinspringen in das Wasser vom Boot aus ist AUSDRÜCKLICH AUF EIGENE VERANTWORTUNG gestattet.

Mitarbeiter vom Bootsverleih üben NICHT die Funktion einer Badeaufsicht aus.

Für Schäden, die ein Mieter bzw. Benutzer im Zusammenhang mit der Benützung des Mietgegenstandes und dessen Zubehör an anderen Sachen und Personen verursacht, haftet dieser selbst.

Der Mieter bzw. Benutzer bestätigt einen einwandfreien Mietgegenstand übernommen zu haben. Für an Bord des Bootes gebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Ein Tretboot ist für maximal 4 Personen, das Elektroboot für 5 Personen zugelassen.

Ausstieg nur bei den Verleihstellen erlaubt. Ein Anlegen mit Booten an Privatbootstegen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Schlechtwetter berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietentgeltes.

Bei Benutzung eines Bootes erkennt jeder Benutzer und Mieter diese Bedingungen unwiderruflich an.